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   VG Bremen, 08.09.1999 - 1 K 2358/98   

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VG Bremen, 08.09.1999 - 1 K 2358/98 (https://dejure.org/1999,49740)
VG Bremen, Entscheidung vom 08.09.1999 - 1 K 2358/98 (https://dejure.org/1999,49740)
VG Bremen, Entscheidung vom 08. September 1999 - 1 K 2358/98 (https://dejure.org/1999,49740)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Koblenz, 10.02.2004 - 6 K 1521/03

    Stadt Lahnstein muss für Bürgerbegehren zahlen

    In seinem - des Klägers - Sinne habe im Übrigen das Verwaltungsgericht Bremen in dem Urteil vom 08.09.1999 (Az.: 1 K 2358/98, zitiert nach juris) entschieden.

    Dies ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung der Fall, wenn der Rechtsstreit "mutwillig aus sachfremden Gründen" in Gang gesetzt worden ist (vgl. nochmals OVG Nordrhein-Westfalen a.a.O., OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.10.1981 - 3 R 87/80 -, VG Bremen, Urteil vom 08.09.1999 - 1 K 2358/98 -, VG Darmstadt, Urteil vom 21.04.1086 - V/1 E 1921/85 - jeweils recherchiert in juris).

  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Das Bürgerbegehren wird durch die Vertrauenspersonen vertreten (so auch VG Bremen, Urt. v. 10.09.1999 - 1 K 2358/98 - Seite 13/14; OVG Bremen, B.v. 02.03.2004, 1 B 79/04, NordÖR 04, 240).

    Darauf kommt es bei der Auslegung des Bürgerbegehrens an, -9- weil dafür der Verständnishorizont der Unterzeichnenden und der Gemeindevertretung als Adressatin des Begehrens maßgeblich ist (VG Bremen, Urt. v. 10.09.1999 - 1 K 2358/98 - Seite 23 mit Verweis auf OVG Greifswald, B. v. 24.07.1996 - 1 M 43/96 - NVwZ 1997, 306 m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Insoweit kommt es nicht auf die von den Verwaltungsgerichten in Deutschland unterschiedlich gesehene Problematik der Beteiligungsfähigkeit des Bürgerbegehrens als ein eigenständiges Ad-hoc-Organ im Kommunalrecht (vgl. dazu: VG Bremen, Urt. v. 08.09.1999, 1 K 2358/98; juris) oder ob die Vertreter selbst beteiligungsfähig oder als Vertreter des Bürgerbegehrens auftreten, an.
  • VG Meiningen, 18.11.2003 - 2 K 649/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulässigkeit; Eintragungslisten;

    Die Kläger bleiben Außenstehende gegenüber der Gemeinde und werden, auch nachdem sie die Durchführung des Bürgerbegehrens beantragt haben, nicht zu Organen der Gemeinde (vgl. aber VG Bremen, U. v. 08.09.1999, Az.: 1 K 2358/98; JU- RIS).
  • VG Koblenz, 24.11.2005 - 6 K 1013/05

    Keine Kostenerstattung für Bendorfer Stadtratsmitglied

    Damit kann er die ihm entstandenen Aufwendungen nach dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nicht ersetzt verlangen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. November 1991, a.a.O., OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Oktober 1981 - 3 R 87/80 -, VG Bremen, Urteil vom 8. September 1999 - 1 K 2358/98 -, VG Darmstadt, Urteil vom 21. April 1986 - V/1 E 1921/85 - jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Leipzig, 04.02.2002 - 6 K 2230/01
    Aber auch im gemeindeinternen Kommunalverfassungsstreit, der dadurch gekennzeichnet ist, dass über den Bestand und die Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte gestritten wird, kommt die Anfechtungsklage in Betracht, wenn ein Organ Rechtsschutz gegen Maßnahmen eines anderen Organs, die in Gestalt eines Verwaltungsakts vorgenommen wurden, begehrt (vgl. VG Bremen, Urt. v. 8.9.1999; - 1 K 2358/98 -).
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